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Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO
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Für einen Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden. Nach Erfassung der Daten müssen die zugehörigen Bauvorlagen hochgeladen werden.
Hinweis: Sie haben ein Wahlrecht und damit auch die Möglichkeit, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO prüfen zu lassen. Wenn Sie ihr Vorhaben nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde prüfen lassen wollen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie, dass alle Vorgaben nach § 63 Abs. 1 und 2 LBO erfüllt werden müssen, da sonst die Genehmigungsfreistellung nicht durchgeführt werden kann. Bitte bereiten Sie folgende Bauvorlagen vor:
Pflichtunterlagen
- Flurkarte (amtliche Liegenschaftskarte), § 2 BauVorlVO
- Nachweis der baulichen Nutzung § 6 BauVorlVO
- Beschreibung des Baugrundstücks, § 5 BauVorlVO
- Beschreibung der baulichen Anlage, § 5 BauVorlVO
- Lageplan, § 3 BauVorlVO
- Bauzeichnungen, § 4 BauVorlVO
- Bauzahlenberechnungen, § 5 BauVorlVO
Je nach Art des Bauvorhabens und Lage des Baugrundstücks können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:
- Beschreibung der Feuerungsanlage (§5 BauVorlVO)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben
- Über den Inhalt der Betriebsbeschreibung nach § 5 BauVorlVO hinaus können weitere Angaben zur Art der geplanten Nutzung erforderlich sein, insbesondere zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
- Bautechnische Nachweise gem. § 67 LBO bspw.:
- Standsicherheit
- Wärmeschutz, Schallschutz, Erschütterungsschutz
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Statistischer Erhebungsbogen (Bautätigkeitsstatistik-Online)
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