Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich das vereinfachte Baugenhemigungsverfahren durchzuführen. Hier werden weniger bauordnungsrechtliche Anforderungen von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …